Unsere Anträge 2016 bis 2021

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit den Vorbereitungen für die Installation von Luftfiltern in den Schulen von Langenhagen zu beginnen und parallel die entsprechenden Fördermittel vom Land Niedersachsen abzurufen.

Die Stadt Langenhagen unterstützt ab dem 01.09.2021 den Kauf von privaten Lastenrädern. Dabei wird pro Privathaushalt der Kauf von einem Lastenfahrrad mit 25 % des Kaufpreises (Obergrenze 750 €) gefördert. Die Förderung kommt allen Einwohner*innen zugute, die bei einem ortsansässigen Fahrradgeschäft ihr Lastenrad erwerben.

Die Mittel für die Zuschussfinanzierung von Lastenrädern werden von der Stadt Langenhagen bei der Landesregierung abgerufen.

Im technischen Schulbauausschuss von CDU/SPD/Grünen in einen "Prüfauftrag" umgewandelt und damit zeitlich in der Entscheidung weit nach hinten verschoben: Die Stadt Langenhagen wird die Schulen und KiTas, die sich in der Trägerinnenschaft der Stadt Langenhagen befinden und die bereits mit stationären raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sind, corona-gerecht um- und aufrüsten. Zur Finanzierung dieser in Corona-Zeiten aus Gründen des Gesundheitsschutzes von Schüler*innen und Lehrer*innen absolut notwendigen Maßnahmen stellt die Stadt Langenhagen entsprechende Förderanträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Der Antrag wurde abgelehnt: Die Fortschreibung des ISEK wird noch einmal grundsätzlich überarbeitet. Die Konformität mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes und des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird hergestellt. Bei geplanten Baumaßnahmen ist zuvor für eine gesicherte Infrastruktur sowie eine strikte Beachtung von Naturschutzauflagen Sorge zu tragen.

 

  1. Das ISEK wird grundlegend überarbeitet unter den Gesichtspunkten:

  • Konformität mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes sowie den Vorgaben des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021

  • Umsetzung des vom Rat Langenhagen 2020 beschlossenen Klimaschutzprogramms im ISEK

  • Gewährleistung einer ortsnahen Infrastruktur vor möglichen baulichen Erweiterungen in der Kernstadt und den Ortsteilen

  • strikte Beachtung von Naturschutzauflagen bei geplanten Baumaßnahmen im Verkehrs- und Wohnungsbereich

  1. Ein abschließender Ratsbeschluss zum ISEK 2030 erfolgt erst in der neuen Legislaturperiode des Rates.

  2. Es wird eine eine öffentliche Arbeitsgruppe aus dem Rat mit Unterstützung von Fachleuten eingerichtet, die das ISEK unter den oben angeführten Gesichtspunkten grundlegend überarbeitet.

  3. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit unverzüglich auf.

  4. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen auf Einwohner*innenversammlungen sowie in den Ortsräten diskutiert und weiter verbessert werden. Erst danach soll endgültig im Rat über das ISEK 2030 entschieden werden.

  5. Das überarbeitete ISEK muss darlegen, welche Auswirkungen seine Umsetzung auf die weitere Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 und darüber hinaus hat. Auch muss es ausweisen, welche Art und in welchem Umfang erneuerbare Energien, ressourcensparende Bauweisen und klimaneutrale Baustoffe die Umsetzung der vorgeschlagenen Baumaßnahmen haben müssen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele zu erfüllen und möglichst noch im Sinne eines effektiven Klimaschutzes darüber hinaus zu gehen.

  6. Der für eine wachsende Stadt wie Langenhagen dringend erforderliche zusätzliche bezahlbare Wohnraum soll weitestgehend durch Wohnraumverdichtung in der Kernstadt und den Ortsteilen sowie der Bebauung von Brachflächen statt Grünflächen erreicht werden. Dabei müssen sich die neuen Wohngebäude in die örtliche Bau- und Infrastruktur einpassen.

  7. Vor einer möglichen Ausweisung neuer größerer Wohnbereiche ist für eine ausreichende Infrastruktur (ÖPNV-Anbindung, Schulen, Kitas, gesundheitliche Versorgung, fußläufige Einkaufsmöglichkeiten, usw.) zu sorgen.

Antrag im Sozial-, Inklusions- und Sportausschuss in einen Prüfauftrag umgewandelt: Im Interesse von sehbehinderten Einwohner*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Kindern in Langenhagen übernimmt die Stadt Langenhagen das Konzept der Stadt Wedel zur speziellen Ausschilderung von Straßen in ca. 1,40 m Höhe.

abgelehnt: 1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von derzeit 440 (Vorschlag der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022: 450) auf 460 erhöht.

abgelehnt: 2. Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates Langenhagen sowie für die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden werden um 30% gekürzt.

angenommen: 3. Die geplante Sanierung des Parkplatzes an der Ostseite des Silbersees wird zurückgestellt.

abgelehnt: 4. Die für die Straßensanierung im gesamten Stadtgebiet vorgesehenen Mittel werden angesichts der aktuellen Haushaltslage pauschal um 25 % gekürzt. Von den Kürzungen ist der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen ausdrücklich ausgenommen. Die Verwaltung wird gebeten, aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen eine Prioritätenliste für die Jahre 2021 und 2022 vorzulegen.

angenommen: 5. Die bisherige Einstufung für Schulverwaltungskräfte/Schulsekretär*innen in E 06 bleibt bestehen und wird nicht auf E 05 herabgestuft. Die Stellenbeschreibungen werden entsprechend angepasst.

Die Dringlichkeit wurde von der großen Mehrheit des Rates nicht gesehen, damit wurde der Antrag nicht beraten und nicht beschlossen:

Wir sollten hier und heute darüber diskutieren, wie wir in Zeiten des aus guten Gründen verordneten Lockdowns einerseits kommunale Demokratie und andererseits die Verantwortung für unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen gewährleisten können.

Dazu gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

1 a) Verschiebung der Ratssitzungen während der Zeiten des Lockdowns mit einer Delegation der dringlichen oder terminierten Entscheidungen an den VA.

1 b) Organisation von öffentlichen Videokonferenzen der Ratsmitglieder mit Diskussion und Meinungsbildung, (das sind keine Ratssitzungen im Sinne des NkomVG), Entscheidungen dazu im VA mit der Selbstverpflichtung der anwesenden Stimmberechtigten, sich den entstandenen Stimmungsbildern zu verpflichten.

1 c) Alles bleibt wie es ist. Ratssitzungen finden auch in Zeiten des Lockdown mit Anwesenheit möglichst aller Ratsmitglieder – natürlich unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen – statt.

1d) ggf. weitere Alternativen?

2. Die Geschäftsordnungskommission trifft sich zeitnah und diskutiert erneut, ob und wie eine Liveübertragung und Aufzeichnung der Ratssitzungen (insbesondere während der Coronapandemie) möglichst schnell möglich gemacht wird.

Antrag im Rat angenommen: Die Stadt Langenhagen tritt dem Städtebündnis „Sichere Häfen“ bei und erklärt sich bereit zusätzlich Menschen – bevorzugt unbegleitete Minderjährige - aus dem Lager Moria auf Lesbos aufzunehmen.

Der Rat Langenhagen fordert Bundesinnenminister Seehofer auf, die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten, wie es einige Bundesländer und viele Kommunen anbieten, nicht weiter zu blockieren.

So auf unsere Antrag hin beschlossen:

zu 2.) Klima, Ressourcenschonung und Müllvermeidung:

Die Stadt Langenhagen legt per Satzung fest, dass nur wiederverwertbare Behältnisse auf Stadtfesten und öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden dürfen. Die Sondernutzungssatzung wird entsprechend für solche erlaubnispflichtigen Nutzungen ergänzt, welche die Ausgabe von Speisen und Getränken direkt oder indirekt ermöglichen (z.B. mobile oder ortsfeste Kioske, Buden, Verkaufstische, Tische, Stühle, Bänke etc.

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002969

Die 54. Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung vom Mai 2020 enthält in § 45 die Option, Tempo 30km/h auf Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich zu ermöglichen.

Die Region Hannover will sich an einem solchen Tempo 30-Modellversuch beteiligen und hatte darüber die Verwaltungsspitzen der regionsangehörigen Kommunen Ende August 2020 informiert. Diejenigen Kommunen, die sich an dem Modellversuch beteiligen wollen, sollen der Region Hannover bis Ende September 2020 eine Rückmeldung geben. Seitens der Region ist der Modellversuch z.Zt. auf Kreisstraßen eingeschränkt.

Daher bitte ich die Verwaltung der Stadt Langenhagen um Beantwortung folgender Fragen:

Antrag angenommen (rot)

Klimaneutrale Energieversorgung in Gebäuden

Zu Nr. 1: Bis 2030 wird in allen öffentlichen Gebäuden ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen, sofern dies an den entsprechenden Bauteilen möglich ist. Hierdurch soll die klimaneutrale Energieversorgung im größtmöglichen Umfang vorangetrieben werden.

Zu Nr. 2: Bei der Änderung von B-Plänen sowie in neuen B-Plänen wird festgesetzt, dass in privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen wird, sofern das an den entsprechenden Bauteilen möglich ist.

Zu Nr. 3: Soweit die Stadt bei städtebaulichen Verträgen, Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten sowie Sanierungen/Umbauten bestehender Gebäude eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer, regenerativer Energien sichergestellt.

Zu Nr. 6: Einfügung des folgenden Satzes am Schluss des Absatzes: Dabei soll die EPL alle geeigneten Dachflächen in der Stadt daraufhin prüfen, ob auf diesen Flächen von ihr Photovoltaik -Anlagen installiert werden können.

zu Nr. 7: Sollte in der EPL die entsprechende Entscheidung nicht zustande kommen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Eigenbetriebes oder einer Eigengesellschaft für den beschriebenen Zweck und eines Fonds zur Finanzierung zu prüfen. Der Fonds soll die Möglichkeit eröffnen, dass die Bürger und Bürgerinnen Langenhagens Kapital für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen.

Zu Nr. 10: Die Bestückung von neuen Gebäuden mit Photovoltaik und Solarthermie sowie ggf. weitere innovative, regenerative Energieanlagen wird durch die Festlegung im B-Plan verpflichtend.