Antrag angenommen (rot)
Klimaneutrale Energieversorgung in Gebäuden
Zu Nr. 2: Bei der Änderung von B-Plänen sowie in neuen B-Plänen wird festgesetzt, dass in privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen wird, sofern das an den entsprechenden Bauteilen möglich ist.
Zu Nr. 3: Soweit die Stadt bei städtebaulichen Verträgen, Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten sowie Sanierungen/Umbauten bestehender Gebäude eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer, regenerativer Energien sichergestellt.
Zu Nr. 6: Einfügung des folgenden Satzes am Schluss des Absatzes: Dabei soll die EPL alle geeigneten Dachflächen in der Stadt daraufhin prüfen, ob auf diesen Flächen von ihr Photovoltaik -Anlagen installiert werden können.
zu Nr. 7: Sollte in der EPL die entsprechende Entscheidung nicht zustande kommen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Eigenbetriebes oder einer Eigengesellschaft für den beschriebenen Zweck und eines Fonds zur Finanzierung zu prüfen. Der Fonds soll die Möglichkeit eröffnen, dass die Bürger und Bürgerinnen Langenhagens Kapital für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen.
Zu Nr. 10: Die Bestückung von neuen Gebäuden mit Photovoltaik und Solarthermie sowie ggf. weitere innovative, regenerative Energieanlagen wird durch die Festlegung im B-Plan verpflichtend.
Ergänzungsantrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Die Unabhängigen, BBL und DIE LINKE zu: Klimaneutrale Energieversorgung in Gebäuden
https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002962&noCache=1