Antrag mit 17 Ja-Stimmen (Linke, SPD, BBL) 17-Nein-Stimmen (CDU, Grüne/Unabhängige, FDP, AfD) und einer Enthaltung (WAL) abgelehnt

1.)    Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ab sofort in Ton und Bild aufgezeichnet. Das gilt nicht für die Einwohnerfragestunde.

2.)    Es wird technisch dafür Sorge getragen, dass die Ratssitzung im Vorraum des Sitzungssaales in Bild und Ton zu verfolgen ist, wenn die vorhandenen Plätze für Zuschauende im Ratssaal besetzt sind.

3.)    Jedes Ratsmitglied kann darauf bestehen, dass sein Redebeitrag nicht aufgezeichnet wird. Das ist von dem betreffenden Ratsmitglied vor seinem Redebeitrag dem Ratsvorsitzenden oder der Ratsvorsitzenden mitzuteilen.

4.)    Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass eine Mitverfolgung der Ratssitzung auch per Livestream über die website der Stadt Langenhagen ermöglicht wird.

5.)    Die Aufzeichnungen aus den Ratssitzungen müssen auf der website der Stadt Langenhagen mindestens für die jeweilige Wahlperiode einsehbar bleiben.

6.)    Personenbezogene Daten im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) der Personen, die ihre Einwilligung widerrufen, sind aus den gespeicherten Übertragungen zu löschen.

7.)    Wenn sich das Verfahren bei den Ratssitzungen bewährt hat, sollte es sukzessive auch auf die öffentlich tagenden Ratsausschüsse ausgedehnt werden. Dazu bedarf es dann eines gesonderten Ratsbeschlusses.

Dazu wird die Hauptsatzung wie folgt ergänzt:

Film- und Tonaufnahmen

(1) Im öffentlichen Teil (im Sinne des § 64 NKomVG) einer Sitzung sind Film- und Tonaufnahmen ohne eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung mittels Telemedien sowie ihre Übertragung und Speicherung zulässig. Der Ratsvorsitzende kann die Übertragungen untersagen, ab- und unterbrechen. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

(2) Die Einwohnerfragestunde ist von der Übertragung ausgenommen.

(3) Personenbezogene Daten im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), auch von nicht anwesenden Personen, die Inhalt der Ratssitzung sind oder in deren Ablauf genannt werden, sind ohne Einwilligung des Betroffenen in der Übertragung zu anonymisieren.

(4) Die Übertragungen dürfen nur für die Dauer der Legislaturperiode gespeichert werden. Personenbezogene Daten im Sinne des NDSG der Personen, die ihre Einwilligung widerrufen, sind aus den gespeicherten Übertragungen zu löschen.

 

Dieser Antrag/Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Felicitas Weck DIE LINKE Transparenz dient der Demokratie: Sitzungen des Rates Langenhagen aufzeichnen - Livestream im Internet übertragen

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002797&noCache=1

 

Begründung: 

 

Die Konkretisierung des Antrages erfolgte aufgrund der Beratungen in der Geschäftsordnungskommission.