abgelehnt: 1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von derzeit 440 (Vorschlag der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022: 450) auf 460 erhöht.

abgelehnt: 2. Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates Langenhagen sowie für die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden werden um 30% gekürzt.

angenommen: 3. Die geplante Sanierung des Parkplatzes an der Ostseite des Silbersees wird zurückgestellt.

abgelehnt: 4. Die für die Straßensanierung im gesamten Stadtgebiet vorgesehenen Mittel werden angesichts der aktuellen Haushaltslage pauschal um 25 % gekürzt. Von den Kürzungen ist der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen ausdrücklich ausgenommen. Die Verwaltung wird gebeten, aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen eine Prioritätenliste für die Jahre 2021 und 2022 vorzulegen.

angenommen: 5. Die bisherige Einstufung für Schulverwaltungskräfte/Schulsekretär*innen in E 06 bleibt bestehen und wird nicht auf E 05 herabgestuft. Die Stellenbeschreibungen werden entsprechend angepasst.

Begründung zu 1. : Die beantragte Gewerbesteuererhöhung trägt zur Verringerung des derzeitigen Haushaltsdefizits bei. Gewerbesteuer muss nicht von allen wirtschaftlichen Betrieben gezahlt werden, sondern nur von denen, die Gewinne erwirtschaften. Gerade in der Corona-Krise haben etliche, auch Langenhagener Firmen insbesondere aus dem Logistikbereich, überdurchschnittliche Umsätze gemacht.

Mit der beantragten moderaten Erhöhung des Hebesatzes bleibt Langenhagen auch weiterhin im Mittelfeld der Kommunen der Region Hannover.

Hebesätze der Gewerbesteuer in anderen Kommunen bereits im Haushaltsjahr 2020: Barsinghausen, Burgdorf, Ronnenberg: alle 470; Landeshauptstadt Hannover, Laatzen, Seelze: alle 480.

Begründung zu 2.: Wir als Langenhagener Ratsvertreter*innen sollten unseren Teil zur Stabilisierung des Stadthaushaltes beitragen.

Begründung zu 3.: Wir halten den Silbersee für die Bevölkerung von Langenhagen vor, die in ihrer großen Mehrheit den See mit dem Fahrrad, zu Fuß oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Eine Privilegierung der motorisierten Besucher*innen ist schon aus Umweltgründen nicht sinnvoll.

Begründung zu 4.: Keine Privilegierung des Autoverkehrs – hin zu einer fahrrad- und fußgänger*innenfreundlichen Kommune.

Begründung zu 5.: Diese im Schulbereich unverzichtbaren Stellen, die in z.T. als Teilzeit und in großer Mehrheit von Frauen wahrgenommen werden, müssen angemessen entlohnt werden. Für eine rechtlich sichere Einstufung in E 06 müssen die Stellenbeschreibungen entsprechend angepasst werden, wie beispielsweise einer Ausschreibung der Stadt Wunstorf aktuell zu entnehmen ist.

 

Dieser Antrag bezieht sich auf folgende Vorlage:

Doppelhaushalt 2021/2022

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1003558&noCache=1