Unsere Anträge 2016 bis 2021

Antrag angenommen: Die Zahl der Ausbildungsplätze für Inspektorenanwärter*innen, Verwaltungs- sowie Fachangestellte in der Stadtverwaltung wird um ungefähr 1/3 angehoben, mit dem Ziel, zumindest so viele Übernahmen aus der Ausbildung vorzunehmen, wie andererseits Beschäftigte der Verwaltung in den Ruhestand gehen.

Die Verwaltung soll in eigener Zuständigkeit prüfen, in welchen Fachbereichen es möglich ist, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Wünschenswert ist es, hierbei den Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu stärken. 

Der Antrag wurde sowohl im Wirtschafts-, Finanz- und Personalausschuss wie auch im Verwaltungsausschuss so angenommen, im Rat allerdings mit 16 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Aussschlaggebend dafür waren u.a. die Stimmen von Andreas Eilers, WAL und Joachim Balk, FDP, die beide im Vorstand des Vereins "Pro Airport" sind. Ein Schelm, der dabei an Vorteilsnahme denkt.

 

Die Stadt Langenhagen unterstützt die geplante Klage der Arbeitsgemeinschaft „Besser ohne Nachtflug - Hannover Airport (BON-HA), die im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung gerichtlich ein Nachtflugverbot am Flughafen Hannover-Langenhagen erlangen will. 

 

Dafür wird außerplanmäßig eine Summe von max. 15.000 € bereitgestellt. Für diese Summe gilt ein Sperrvermerk.

 

Die vom nächtlichen Fluglärm ebenfalls betroffenen Kommunen Burgdorf, Garbsen und Isernhagen sollen seitens des Bürgermeisters der Stadt Langenhagen ebenfalls angesprochen werden, sich wie die Stadt Langenhagen an der beabsichtigten Klage zu beteiligen.
 

Der Antrag wurde zurückgezogen, das geschah wegen folgender Informationen

Die Beschlussfassung zur DS 218/317 wird zurückgestellt. Das Beteiligungsmanagement der Stadt Langenhagen wird gebeten, zu prüfen, inwieweit es noch möglich ist, anstatt der Gründung einer GmbH zum genannten Gesellschaftszweck, die Gründung eines kommunalen Zweckverbandes oder eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts anzustreben.

Die interkommunale Zusammenarbeit zum Zwecke der Kooperation auf dem Gebiet der Klärschlammverwertung ist zu begrüßen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Wahl der Rechtsform über die zukünftige Kontrolle und Einflussnahme entscheidend ist. Wenn sich der Rat Langenhagen für eine vermehrte Kontrolle und Einflussnahme entscheiden will, ist die Rechtsform der GmbH die falsche Wahl, da sie durch das (privatwirtschaftlich geprägte) GmbH-Gesetz bestimmt wird.

Es gibt die These, dass über den Eigenbetrieb hinausgehende Rechtsformen kaum noch politisch kontrolliert werden können (Wohlfahrt und Zülke 1999, S. 53). Da in der interkommunalen Zusammenarbeit aber ein Eigenbetrieb rechtlich nicht in Frage kommt, sollten doch zumindest die Rechtsformen gewählt werden, die noch ein Mindestmaß an Einfluss und Kontrolle durch die Politik zulassen.

Die Resolution wurde angenommen: Der Rat der Stadt Langenhagen begrüßt die Zielsetzung im Koalitionsvertrag der Niedersächsischen Landesregierung, „die schulische Inklusion entsprechend den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention fortzuführen und im Sinne des individuellen Kindeswohls zum Erfolg zu führen“. Insbesondere die Entfristung der 2017 bereitgestellten Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings sind die lediglich 150 zusätzlichen Stellen, die die Landesregierung für ganz Niedersachsen zur Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte in den inklusiven Schulen zur Verfügung stellen will, bei Weitem nicht ausreichend. Sie werden an der Gesamtsituation kaum etwas ändern, dass nach wie vor diese pädagogischen Fachkräfte mehrere Schulen gleichzeitig betreuen müssen. Eine ausreichende inklusive Betreuung in den Regelschulen ist damit nicht gegeben.

Für den Rat der Stadt Langenhagen ist es zudem kontraproduktiv, durch die Verlängerung von Laufzeiten für Förderschulen die Umsetzung der inklusiven Schule zu verzögern. Statt Doppelstrukturen, die Personal und finanzielle Mittel binden, ist die konsequente Umsetzung der Inklusion an den Regelschulen personell, materiell und sächlich sicherzustellen.

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert daher, dass alle niedersächsischen Regelschulen ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention für eine schulische Inklusion, die diesen Namen auch verdient, in der Praxis umsetzen zu können. Dafür benötigen die Regelschulen deutlich mehr Förderlehrkräfte und Förderstunden.

Im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern ist zudem eine deutliche Verringerung der Klassenstärken unabdingbar, um allen Schülerinnen und Schülern einen Unterricht anzubieten, mit der ihre schulische und soziale Entwicklung ausreichend gefördert werden kann.

Das Konzept der Inklusion hat sich international durchgesetzt. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde mittlerweile von 147 Staaten ratifiziert. Für die Bundesrepublik ist sie seit 2008 rechtsverbindlich. Der Wortlaut der Konvention ist dabei unmissverständlich: Menschen dürfen "nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden". Sie haben vielmehr Anspruch auf Zugang zu einem inklusiven Schul- und Bildungssystem. Die gravierenden Nachteile, welche die Aussonderung der Kinder aus den Regelschulen mit sich bringt, sind gut belegt: Über zwei Drittel beenden die Förderschule ohne berufsqualifizierenden Abschluss. 

Ein Vergleich mit Norwegen, Italien oder den USA macht deutlich, dass gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Förderbedarf gut funktionieren kann. Auch in Deutschland setzen einzelne Schulen den gemeinsamen Unterricht erfolgreich um und beweisen täglich, dass Inklusion keine Utopie ist. 

Auf der Sitzung des Rates der Stadt Langenhagen am 12.3. hat sich der Rat mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Pestalozzischule als Förderschule „Lernen“ über das Schuljahr 2021/22 hinaus ausgesprochen. Einig waren sich die meisten Ratsmitglieder, dass die derzeitige Ausstattung der Langenhagener Regelschulen für eine erfolgreiche Inklusion bei weitem nicht ausreichend ist und hier dringend nachgebessert werden muss.

Im Verwaltungsausschuss abgelehnt: Als präventive Maßnahme zur Verhinderung von Unfällen werden Gefahrstellen, wie beispielsweise der Radweg Konrad-Adenauer-Straße vor der Seniorenresidenz sowie die Ausfahrt der Wasserwelt Langenhagen, mit einer neuartigen thermoplastischen Fahrbahnmarkierung mit 3D-Effekt versehen.

Antrag abgelehnt:

Die Verwaltung wird gebeten, das Bürgerhaushaltsverfahren zu evaluieren und gemeinsam mit Mitgliedern des Rates und interessierten Einwohner*innen ein Konzept zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltes zu erarbeiten.

Anschießend - spätestens aber zu den nächsten Haushaltsberatungen je nach Beschluss 2018 oder 2019 - ist dieses Konzept dem Rat Langenhagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Das Konzept zur Weiterentwicklung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

  • - Durchführung von Einwohnerversammlungen u.a. zur Vorstellung des Haushaltsentwurfs und zur Rechenschaftslegung
  • - Entwicklung einer mobilen Anwendung (App)
  • - Einrichtung von stadt- und ortsteilbezogenen Budgets
  • - barrierearme Bereitstellung von Informationen und leichte Sprache
  • -  weitere Vereinfachung der Onlineabstimmung
  • -  Verlängerung der Abstimmungsphase

Die Verwaltung wird außerdem gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Bürgerhaushaltsverfahren eine stärkere Bindung für den Rat der Stadt Langenhagen erreicht werden kann.

Der Antrag wurde hin und her geschoben, aber letztlich abgelehnt:

Die haushaltsrelevanten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren - ID/2017/398 - (Nennung in der Reihung der Bewertung)

  • - Bepflanzung von Grünflächen - Einjährige Pflanzen vermeiden
  • - Dritte Kraft für Kita-Gruppen einführen
  • - Restfläche ehemals "Grünwald" verschönern
  • - Frauen-Nacht-Taxi einführen
  • - Mülltonnen am Schulenburger Südsee aufstellen
  • - Ladestationen für Elektro-Autos aufstellen
  • - Motivation in Schulen zu eigener Weiterentwicklung stärken
  • - Tempo 30 Zonen wieder stärker markieren
  • - Smiley - Geschwindigkeitsanzeige dauerhaft installieren
  • - Fehlende Bäume ersetzen auf Langenhagener Str. und in Engelbostel
  • - Bau bezahlbarer Wohnungen fördern

werden in das Haushaltsberatungsverfahren des Rates aufgenommen und einzeln beraten. Dazu wird pro Spiegelstrich von der Verwaltung eine Beschlussdrucksache zum HH erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

  1. Auf der Website zum Bürgerhaushalt der Stadt Langenhagen und in einer Pressemitteilung der Verwaltung wird regelmäßig zeitnah vom Beratungs- und Abstimmungsverfahren zu den einzelnen Punkten informiert. Das gilt auch für die eingebrachten haushaltsrelevanten Vorschläge aus dem Verfahren 2017, die bereits umgesetzt oder für die kommenden Jahre im Haushalt eingeplant wurden.

Antrag nicht angenommen: Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ab sofort aufgezeichnet und in den Vorraum vor dem Ratssaal übertragen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Übertragung per Livestream auf der Website der Stadt Langenhagen zügig vorzubereiten. Die sukzessive Ausweitung der Übertragungen auch auf die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates ist ausdrücklich erwünscht.

Antrag nicht angenommen: Die Sparkasse Hannover will zahlreiche Filialen in der Region Hannover schließen und den Service an den verbleibenden Filialen drastisch reduzieren. Alleine in Langenhagen sollen die Filialen in Engelbostel, Godshorn und am Berliner Platz geschlossen und die Öffnungszeiten in Kaltenweide auf ein paar Stunden reduziert werden. 

Insbesondere ältere Menschen, für die Internetüberweisungen oder unpersönliche Geldabholungen oder Überweisungen am Automaten nicht Alltag sind, werden von den geplanten Sparkassenmaßnahmen besonders hart getroffen. Viele von ihnen müssen auf die persönliche Beratung, die sie z.T. seit Jahrzehnten bei ihrer Vertrauensperson der Sparkasse intensiv genutzt haben, zukünftig verzichten. Aber auch Einzelhandelsgeschäfte und kleine Firmen mit Bargeldeinnahmen müssen zukünftig längere Wege fahren, um ihre Tageseinnahmen sicher bei der Sparkasse zu hinterlegen.

Der Rat der Stadt Langenhagen hat keinerlei Verständnis für die geplanten rigorosen Maßnahmen der Sparkasse Hannover gegenüber den Menschen der Region Hannover. Gerade eine öffentliche Sparkasse muss im Finanzbereich eine Vorbildfunktion als Serviceeinrichtung erfüllen. 

Im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover besteht mit Regionspräsident Jagau, dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Schostok und zusätzlich 10 von der Regionsversammlung gewählten Vertretern eine deutliche politische Mehrheit, die vorgesehenen Pläne der Filialschließungen zurückzunehmen und im Einzelfall auch sozialverträgliche Alternativen wie eine mobile Sparkasse anzubieten. 

Im Verhaltenskodes der Sparkasse Hannover heißt es unter dem Punkt Qualität wörtlich: Die persönliche Kundenbeziehung ist uns wichtig. Daher haben unsere Kundinnen und Kunden persönliche Berater, die sich um ihre Wünsche kümmern. Wir sind die Ansprechpartnerin vor Ort.  

Diesem Anspruch muss ein öffentliches Geldinstitut wie die Sparkasse Hannover in besonderer Weise verpflichtet sein!

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert daher den Verwaltungsrat und seine öffentlichen Vertreterinnen und Vertreter auf, die vorgesehenen Serviceeinschränkungen bei der Sparkasse Hannover zurückzunehmen.

Antrag nicht angenommen: Der Rat möge beschließen, dass der § 12 „Anhörungen“ der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte der Stadt Langenhagen im 2. Satz wie folgt geändert wird:

„Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Ratsmitgliedern.“