Unsere Anträge 2016 bis 2021

Antrag abgelehnt: Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates der Stadt Langenhagen wird von derzeit 175 €  auf 100 € gesenkt. 

Antrag abgelehnt: Es wird eine Wettbürosteuer von 2% auf Wetteinsätze durch eine eigene Satzung erlassen.

Die beantragten Punkte sind in die Verhandlungen zu den interfraktionellen Anträgen zu Klimaschutz eingegangen und teilweise verändert angenommen:

a) In den Bebauungsplänen wird festgelegt, dass umgehend alle Neubauten so auszurichten sind, dass eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Die Bestückung von neuen Gebäuden mit Photovoltaik wird durch die Festlegung im B-Plan verpflichtend.

b) Die Stadt wirkt auf die EL und die KSG ein, ab sofort Photovoltaikanlagen auch auf Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie bei Neubauten zu errichten und den eingespeisten Solarstrom zur Senkung der Nebenkosten für die Mieter*innen zu nutzen („Mieterstrom“).

c) Bis 2025 wird in allen öffentlichen Gebäuden ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen.

d) In einer Überarbeitung der B-Pläne sowie in neuen B-Plänen wird festgelegt, dass in privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen wird.

e) In den B-Plänen wird festgelegt, dass ab sofort in gewerblichen und privaten Gebäuden keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

f) Die Umwandlung von Grünflächen in Schotterflächen bzw. die Erstellung neuer Schottergärten wird per Satzung verboten. Die Flächenentsiegelung in der Stadt Langenhagen ist zu fördern.

Der Antrag ist in die interfraktionellen Anträge zum Klimaschutz eingegangen und damit angenommen:

Die Stadt Langenhagen wird auf die Region Hannover als Trägerin von ÜSTRA und Regio-Bus hinwirken, dass möglichst bald ein entgeltfreier ÖPNV in der Region Hannover möglich wird. Als unmittelbarer Einstieg ist das 365 € - Jahresticket einheitlich für alle Zonen anzubieten. Außerdem sollen die Taktzeiten des ÖPNV insbesondere in die verschiedenen Ortsteile von Langenhagen verkürzt werden.

Die Stadt Langenhagen dringt weiterhin energisch bei der Landesregierung darauf, dass im Sinne des gesundheitlichen Umweltschutzes für den Flughafen Langenhagen ein Nachtflugverbot ausgesprochen wird.

Die Stadt Langenhagen bittet die Niedersächsische Landesregierung, sich im Bundesrat für ein Verbot von Inlandsflügen einzusetzen.

Der Antrag ist in den interfraktionellen Antrag zum Klimaschutz eingeflossen und damit angenommen: Die Stadt Langenhagen legt per Satzung fest, dass ab sofort nur wiederverwertbare Behältnisse auf Stadtfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden dürfen.

Antrag abgelehnt:

Die Stellungnahme der Stadt Langenhagen zur Neuregelung der Betriebsbeschränkungen (u.a. Nachtflugregelung) für den Flughafen Hannover-Langenhagen wird wie folgt erweitert:

Die Stadt Langenhagen bekräftigt ihre Resolution vom 04.06.2018, in der gefordert wird:

„Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen Ruhepausen im Nachtflugverkehr anzuordnen.

Damit sich die Airlines darauf einstellen können, ist ein Einstieg mit einem „Ruhe-Fenster“ beispielsweise von 01:00 Uhr bis 05:00 im Jahr 2020 denkbar, mit behutsamer Ausdehnung in den folgenden Jahren, beispielsweise in 2021 von 00:00 Uhr bis 05:30 Uhr, in 2022 von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Ausgenommen sind Notfälle und militärische Flugbewegungen.

Auf diesem Wege würde berücksichtigt, dass insbesondere in den Morgenstunden vor 6 Uhr die  Gesundheit der rund um den Flughafen wohnenden Menschen durch Fluglärm erheblich gefährdet wird. Dies zu vermeiden, muss in der Abwägung Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften haben. Zumal eine zeitliche Verlagerung von Flugbewegungen in die Tageszeit nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Flughafengesellschaft haben dürfte und somit keine Bedrohung der Arbeitsplätze darstellt.“

Die Niedersächsische Landesregierung wird in ihrer Funktion als eine der Mehrheitsgesellschafterinnen der Flughafengesellschaft gebeten, ernsthaft zu prüfen, wie durch eine zumindest teilweise Verlagerung von Nachtflügen auf den Tag die Situation der Menschen in Langenhagen und den weiteren vom Fluglärm betroffenen Kommunen in der Region Hannover insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes wesentlich verbessert werden kann.

Der Antrag ist in der Fachförderlinie eingearbeitet worden: Der Rat beschließt die Fachförderrichtlinie Kultur (Kulturförderrichtlinie) mit der folgenden Änderung:

 

Der Absatz "Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben und Institutionen, die politisch, weltanschaulich, konfessionell oder beruflich nicht neutral sind oder von politische Parteien, Institutionen und Gruppierungen angeboten werden, die links- oder rechtsradikale Interessen vertreten oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen." 

wird gestrichen und durch den folgenden Absatz ersetzt: 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben von politischen Parteien und Wählergemeinschaften. Weiterhin sind ausgeschlossen Institutionen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.

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Die Kulturförderrichtlinie ersetzt die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der allgemeinen Kultur- und Heimatpflege (OR 45.11) vom 25.05.2009, in der Fassung vom 14.10.2011, in Kraft seit 27.09.2011

 

Der Antrag wurde abgelehnt: Der Rat beschließt die Unterhaltsreinigung in drei Schulen zum 01.08.2019 nicht neu auszuschreiben, sondern in Eigenregie durchzuführen.

Der Antrag wurde abgelehnt: Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit Mitgliedern des Rates und interessierten Einwohner*innen ein Konzept Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltes zu erarbeiten. 

Anschließend - spätestens aber zu den nächsten Haushaltsberatungen 2020 - ist dieses Konzept dem Rat Langenhagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Im Verlauf der Haushaltsberatungen 2018 wurde der folgende Beschluss gefasst: „Der Aufwand des Bürgerhaushaltes wird von der Verwaltung zum 30.06.18 evaluiert und ein neues Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt“.  Mit der Drucksache 2018/175-1 ist die Verwaltung dieser Aufforderung zumindest teilweise gefolgt, hat eine Evaluation erstellt und folgendes empfohlen:

„Soll das Ziel Haushaltseinsparungen beibehalten werden, schlagen wir vor, das Projekt mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr, einem Projekt- und Kommunikationsbudget (25-30 T€), neu aufzusetzen. Gleiches gilt, wenn das Ziel angepasst werden soll – z.B. im Hinblick auf eine höhere Bürgerbeteiligung. In dem Fall schlagen wir die Schaffung eines Anreizes vor, z.B. durch ein „Bürgerbudget“, über das die Bürgerinnen und Bürger mit Abstimmung über die Vorschläge selbst entscheiden können.“

Antrag angenommen: Die Verwaltung wird gebeten, städtische Gebäude auf ihre Eignung für Photovoltaik-Anlagen zu überprüfen und zügig Schritte zur Planung einzuleiten. Dieses schließt ausdrücklich die gerade in Planung befindlichen Gebäude sowie die kürzlich fertig gestellte „Wasserwelt“ mit ein.

Für das Jahr 2019 sind dafür 200.000 Euro einzusetzen und mit Sperrvermerk zu versehen.

 

Im Rahmen der Energiewende und Luftreinhaltung müssen unterschiedlichste Maßnahmen ineinandergreifen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. 

Die Verabschiedung der Resolution zur Agenda 2030 durch den Rat der Stadt Langenhagen unterstützt ein solches Vorgehen als“ Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien“.

Die Installation einer Photovoltaikanlage in der Größenordnung von 15 bis 20 kWp kostet ca. 25.000 Euro. Mit 1 kWp PV-Leistung werden pro Jahr zwischen 950 und 1.200 Kilowattstunden Strom erzeugt.

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach senkt den Energieverbrauch und amortisiert sich durch die reduzierten Kosten. Der Amortisationszeitraum beläuft sich grob geschätzt auf 15 bis 18 Jahre. Die Einspeisevergütung liegt für das Jahr 2019 derzeit von 9,96 Ct/KWh bis 11,47 Ct/KWh.

Nach eigenen Recherchen gab es mit Stand 2015 in Langenhagen drei Photovoltaikanlagen auf Schulen, wobei die Stromanlage des Gymnasiums von einer Schülerfirma energy ag selbstständig betrieben wurde. Auf den Dächern von vier Kindertagesstätten wird mit Solarenergie Wärme erzeugt, die vor allem im Küchenbetrieb Verwendung findet.