Unsere Anträge 2016 bis 2021

Antrag angenommen (rot):


Zu Nr. 1: Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, wie durch die Aufforstung von Flächen und die Begrünung von vertikalen Flächen CO2 reduziert werden kann. Dazu wird das Tausend-Bäume-Programm weiter ausgebaut und in ein Monitoring überführt.

Zu Nr. 11: Ergänzung des letzten Satzes im Absatz:und erlässt eine Gestaltungssatzung, mit der auf privaten Flächen die Umwandlung von Grünflächen in versiegelte Schotterflächen bzw. die Erstellung neuer Schottergärten untersagt wird. Die Bauaufsicht führt Kontrollen insbesondere in Bezug auf nicht genehmigte Versiegelung von privaten Flächen (z.B. durch sog. Schottergärten) durch. Um dies zu gewährleisten, erarbeitet die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag.

Antrag (rot) angenommen

Durch Bepflanzung CO2 in der Atmosphäre reduzieren

1.)    ….

2.) Unabhängig vom laufenden 1000-Bäume-Programm pflanzt die Stadt in Langenhagen ab 2021 pro Jahr 500 zusätzliche neue Bäume. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2021 und in den Folgejahren einzustellen. Im Rahmen der Aktualisierung des ISEK Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplans schlägt die Verwaltung der Politik Flächen vor, auf denen eine vorhandene Bewaldung erweitert oder sogar eine neue Bewaldung angelegt werden kann. In der Planung sind möglichst zusammenhängende Waldgebiete zu schaffen, die eine spätere kostengünstige Bewirtschaftung und Pflege ermöglichen. Bei der Auswahl der Bäume ist ein geringer Wasserbedarf vorrangig zu berücksichtigen.

3.) Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob entsprechende Pflanzungen, z.B. in der Wietzeaue realisiert werden können.

4.) Jeder in städtischem Eigentum befindliche und gefällte Baum ist umgehend durch drei neue Bäume zu ersetzen. Zuvor ist generell die Umsetzung der zu beseitigenden Bäume zu prüfen. Bei Fällung eines Straßenbaumes erfolgt möglichst an gleicher Stelle die Nachpflanzung eines geeigneten, möglichst heimischen Baumes. Es werden bevorzugt heimische Laubbäume nachgepflanzt.

5.) Die Verwaltung erstellt fortlaufend ein Baumkataster.

6.) Die städtischen Grünanlagen werden im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Nachverdichtung mit Bäumen und schattenspendendem Grün überprüft. Städtische Dächer werden bienen- und insektenfreundlich begrünt.

7.) Die Stadt Langenhagen initiiert ein Spendenprogramm für Bäume auf städtischen Grundstücken und ruft die Einwohnerinnen und Einwohner auf, auf privaten Grundstücken Bäume zu pflanzen. Über die Einrichtung eines Baum-Pflanz-Aktionstages sollte nachgedacht werden.

8.) Die Nutzung von Ausgleichsflächen als Streuobstwiesen ist zu prüfen. Zum Beispiel sollen die konkreten Planungen für eine Streuobstwiese Am Moore in Godshorn mit der Anpflanzung von zunächst 4 Obstbäumen unterstützt werden.

9.) Auf freien Friedhofsflächen sollten ebenfalls ergänzende Baumpflanzungen vorgenommen werden, so beispielsweise im nordwestlichen Bereich des Friedhofs Godshorn.

10.) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Grünflächen der Wasserwelt eine Brunnenanlage inkl. Enteisenungsanlage sinnvoll ist, bzw. ob die Grünflächenbewässerung über die Brunnenanlage mit der Enteisenungsanlage des Neubaus Gymnasium mit betrieben werden kann. Ggfs. ist eine gemeinsame Anlage herzustellen und zu betreiben. Evtl. notwendige Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für 2021 bereitzustellen.

11.) Die Flächenentsiegelung in der Stadt Langenhagen ist zu fördern. Die Stadt Langenhagen verzichtet auf die Einrichtung von versiegelten Schotterflächen (wasserundurchlässig) auf eigenen Flächen. ….

12.) Für zurzeit bestehende Anlagen gilt, soweit sie in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen angelegt wurden, Bestandsschutz. Von Grundeigentümerinnen und -eigentümern, die die zulässige Flächenversiegelung überschritten haben, wird deren Rückbau gefordert und ggf. behördlich durchgesetzt.

Antrag angenommen (rot)

Zu 1.): Bürger*innenbeteiligung

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert die Verwaltung auf, bis Mitte des Jahres 2021 ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Zu diesem Zweck wird ein/e Langenhagener Klimakonferenz/runder Tisch eingerichtet. Dabei sollen Vertreter/innen von Verbänden und Einrichtungen wie z.B. Schulen, der EPL, den städtischen Eigenbetrieben, der Langenhagener Unternehmen, des Stadtrates sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Zu 3.): Klima und Wasserwirtschaft

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird beauftragt, einen verstärkten Schutz vor Starkregenereignissen mit Anpassungsmaßnahmen für Hitzeperioden zu kombinieren.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören dabei die Federführung bei der Aufstellung eines örtlichen Schutzkonzepts Starkregen, die Erstellung einer Gefahrenkarte, die Erhöhung der Regenwasserretention sowie der Verdunstungs- und Versickerungsraten im städtischen Raum, Rückbau von versiegelten Flächen, Dach- und Flächenbegrünungen und dergleichen.

Zu 4.): Stadtwerke Langenhagen 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 30.09.2021 ein Konzept zur Etablierung eigener Stadtwerke vorzulegen. Falls erforderlich, ist dazu ein geeignetes Beratungsunternehmen zu beauftragen.

Änderungsantrag (rot) angenommen:

4. In allen neuen und zu ändernden B-Plänen wird festgelegt, dass ab sofort in gewerblichen und privaten Gebäuden keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

5. Wo immer die Stadt Langenhagen die Möglichkeit besitzt und kein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz vorgesehen ist, wird eine Pflicht zur Nutzung von selbsterzeugter erneuerbarer Energien für Neubauten eingeführt. Geprüft wird auch, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt mit dem geförderten Wohnungsbau ergibt.

6. Die Stadt Langenhagen fordert als Anteilseignerin die EPL auf, Projekte für die Nutzung von Photovoltaik zu initiieren, dazu soll gegebenenfalls durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Geschäftszweck geändert werden.

7.       …

8. Die Photovoltaik -Anlagen nutzen den Strom zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit (Nutzung im Gebäude, Mieterstrom). Zeitliche Unterschiede zwischen Stromerzeugung und -bedarf werden durch einen integrierten Stromspeicher minimiert. Eine quartiersbezogene Speicherung und Verwendung/Einspeisung des auf größeren Dachflächen gewonnenen Stroms, z.B. auch für den Ausbau der E-Mobilität, sollte möglich sein.

9. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, dass alle Neubauten so zu gestalten sind, dass eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist.

10.   …

11. Die Stadt wirkt auf die EL, die KSG und weitere Eigentümer ein, ab sofort Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermie auch auf Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie bei Neubauten zu errichten und den eingespeisten Solarstrom zur Senkung der Nebenkosten für die Mieter*innen zu nutzen („Mieterstrom“).

 

Dachbegrünung

12. Der Rat bekräftigt den Auftrag an die Verwaltung, die Umsetzung des Klimaschutz-Aktionsprogramm (KAP)-Maßnahme 2010/271-001 („Energetische Standards bei Baulandvergabe setzen“) vorzubereiten. Dabei soll zusätzlich zur Solarenergienutzung die mögliche Vorgabe von Dachbegrünung einbezogen werden. 

13. Dachbegrünungen werden auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauBG und zusätzlich § 84 NBauO festgesetzt.

Mit Mail vom 29.04.2020 an Herrn Bürgermeister Heuer und die politischen Parteien im Rat Langenhagen hat die „Klärschlamm-Initiative  Hildesheim“ darauf aufmerksam gemacht, dass es neben der geplanten Klärschlammverbrennung weitere Alternativen zur Klärschlammbehandlung gibt, die zum einen deutlich weniger klimaschädlich als die Verbrennung und zudem noch deutlich kostengünstiger sind. Eine entsprechende Veröffentlichung „Ökologischer Fußabdruck von Klärschlamm-Karbonisat und von Klärschlammasche im Vergleich" war denm Schreiben der Klärschlamm-Initiative beigefügt.

Antrag mit 17 Ja-Stimmen (Linke, SPD, BBL) 17-Nein-Stimmen (CDU, Grüne/Unabhängige, FDP, AfD) und einer Enthaltung (WAL) abgelehnt

1.)    Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ab sofort in Ton und Bild aufgezeichnet. Das gilt nicht für die Einwohnerfragestunde.

2.)    Es wird technisch dafür Sorge getragen, dass die Ratssitzung im Vorraum des Sitzungssaales in Bild und Ton zu verfolgen ist, wenn die vorhandenen Plätze für Zuschauende im Ratssaal besetzt sind.

3.)    Jedes Ratsmitglied kann darauf bestehen, dass sein Redebeitrag nicht aufgezeichnet wird. Das ist von dem betreffenden Ratsmitglied vor seinem Redebeitrag dem Ratsvorsitzenden oder der Ratsvorsitzenden mitzuteilen.

4.)    Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass eine Mitverfolgung der Ratssitzung auch per Livestream über die website der Stadt Langenhagen ermöglicht wird.

5.)    Die Aufzeichnungen aus den Ratssitzungen müssen auf der website der Stadt Langenhagen mindestens für die jeweilige Wahlperiode einsehbar bleiben.

6.)    Personenbezogene Daten im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) der Personen, die ihre Einwilligung widerrufen, sind aus den gespeicherten Übertragungen zu löschen.

7.)    Wenn sich das Verfahren bei den Ratssitzungen bewährt hat, sollte es sukzessive auch auf die öffentlich tagenden Ratsausschüsse ausgedehnt werden. Dazu bedarf es dann eines gesonderten Ratsbeschlusses.

Dazu wird die Hauptsatzung wie folgt ergänzt:

Film- und Tonaufnahmen

(1) Im öffentlichen Teil (im Sinne des § 64 NKomVG) einer Sitzung sind Film- und Tonaufnahmen ohne eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung mittels Telemedien sowie ihre Übertragung und Speicherung zulässig. Der Ratsvorsitzende kann die Übertragungen untersagen, ab- und unterbrechen. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

(2) Die Einwohnerfragestunde ist von der Übertragung ausgenommen.

(3) Personenbezogene Daten im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), auch von nicht anwesenden Personen, die Inhalt der Ratssitzung sind oder in deren Ablauf genannt werden, sind ohne Einwilligung des Betroffenen in der Übertragung zu anonymisieren.

(4) Die Übertragungen dürfen nur für die Dauer der Legislaturperiode gespeichert werden. Personenbezogene Daten im Sinne des NDSG der Personen, die ihre Einwilligung widerrufen, sind aus den gespeicherten Übertragungen zu löschen.

 

Einige Bürgermeister und Oberbürgermeister haben im Januar einen Brief der Verteidigungsministerin Kramp-Karenbauer zur  Unterstützung der militärischen Übung „US DEFENDER Europa 2020 (DEF20)“ erhalten. Ich frage Herrn Bürgermeister Heuer, ob auch er einen solchen Brief erhalten hat.

Der Antrag wurde nicht angenommen: Die in der 2. Änderungsliste im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsentwurf 2020 vorgeschlagenen Kürzungen für nachfolgend aufgeführten Positionen sollen nicht vorgenommen werden, sondern der ursprüngliche Vorschlag soll beibehalten werden.

Es handelt sich um folgende Positionen:

5.       Budget: Abt. 50; THH: 0250; KTR: 315100000; Bezeichnung: Soziale Einrichtungen für Ältere; KST: 50000; Bezeichnung: Abteilung 50; Konto: 42220001; Bezeichnung: Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände; Position:  15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; Ansatz 2020: 50.000 €; neuer Ansatz 2020: 30.000 €; Differenz: -20.000 €

Begründung der Verwaltung: demographischer Wandel

 

6.       Budget: Abt. 11; THH:0111; KTR 111300000; Bezeichnung: Personalmanagement; KST: 110000; Bezeichnung: Abteilung 11; Konto: 42910001; Bezeichnung: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen; Position: 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; Ansatz 2020: 254.182€; neuer Ansatz 2020: 239.182 €; Differenz: 15.000 €
Begründung der Verwaltung: Wegfall Assessmentcenter; in der Vergangenheit geeignet gewesen, unqualifizierte Kandidaten, die eine auf den ersten Blick gute Bewerbung abgegeben haben, deutlich zu erkennen. Insoweit keine Empfehlung, dieses Verfahren abzuschaffen, aber rechtlich ok.

 

7.       Budget: Abt. 11; THH: 0111; KTR: 111300000; Bezeichnung: Personalmanagement; KST: 110000; Bezeichnung: Abteilung 11; Konto: 44310005; Bezeichnung: Öffentl. Bekanntmachungen, Stellenausschreibungen; Position: 19 sonstige ordentliche Aufwendungen; Ansatz 2020: 240.000€; neuer Ansatz 2020: 180.000 €; Differenz: - 60.000 €
Begründung der Verwaltung: Werbefilme könnten massiv reduziert oder abgeschafft werden, wird aber nicht empfohlen, weil auf diesem Wege die Arbeitgebermarke Langenhagen gestärkt wird, was gerade in Zeiten von Fachkräftemangel von erheblicher Bedeutung ist

Antrag angenommen:

Der Rat der Stadt Langenhagen stellt fest, dass die weltweiten Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels bisher nicht energisch genug verfolgt wurden und damit nicht den gewünschten Erfolg zeigen. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur, sollte es nicht gelingen, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren und die Erderwärmung auf die angestrebten 1,5 Grad zu begrenzen. Bei einer Erderwärmung von über 1,5 Grad ist bereits mit katastrophalen Folgen in allen Bereichen zu rechnen: Küstengebiete werden unbewohnbar, Menschen müssen ihre Heimat wegen Überschwemmungen und Dürren verlassen. Auch in Langenhagen und der Region Hannover werden beispielsweise Landwirtschaft und Stadtklima massiv vom Klimawandel betroffen sein. Der Rat der Stadt erkennt an, dass dieses Problem nicht von Einzelpersonen in Eigenverantwortung alleine gelöst werden kann. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen zudem nach aller Voraussicht nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad zu begrenzen. Deswegen müssen auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene deutliche Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzutreten. Wir sehen, dass das Klima weltweit in Not ist und schließen uns damit inhaltlich anderen Städten weltweit an.

Neun Jahre nach dem Beschluss zum Klimaschutz-Aktionsprogramm 2010 (DS 2010/172-001) stellt der Rat der Stadt Langenhagen fest, dass Umsetzungsgrad und Umsetzungsgeschwindigkeit der Klimaschutzmaßnahmen sowohl im unmittelbaren Einfluss der Stadt als auch im Verantwortungsbereich der Stadtgesellschaft insgesamt deutlich erhöht werden müssen, um unserer örtlichen Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden. Die Stadt Langenhagen wird daher künftig den Anstrengungen zum Klimaschutz höhere Priorität einräumen.

Der Rat und die Verwaltung der Stadt Langenhagen berücksichtigen ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei allen Entscheidungen und bevorzugen Lösungen, die sich in Übereinstimmung mit den Zielen der Agenda 2030 positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz sowie den Ressourcenverbrauch auswirken.

Für alle politischen Beschlussvorlagen wird spätestens ab Januar 2020 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem städtischen Klimamanagement in der Begründung dargestellt werden.

Zudem werden künftige Entscheidungen der Stadt zu Projekten und Bauvorhaben mit einer Einschätzung bezüglich der Klimawirkung (Lebenszyklusbetrachtung der Auswirkungen auf die CO2-Bilanz) sowie der Wirkung auf die Klimafolgen getroffen.

Dabei sind der Maßstab die qualitative Veränderung der CO2-Bilanz der Stadt Langenhagen, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels wie hochsommerliche Wärmebelastung oder Starkregenereignisse sowie der Vergleich mit möglichen Alternativen.

Die Verwaltung wird dem Rat und der Öffentlichkeit jährlich einen Stadt-Klimabericht vorlegen, in dem über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen sowie den Ressourcenverbrauch auf kommunaler Ebene berichtet wird. Alle städtischen Beteiligungen sind ebenfalls gehalten, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und die Ergebnisse ihrer Bemühungen und Aktivitäten in den Stadt-Klimabericht zu integrieren.

Die zügige Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2010 ist die zentrale Grundlage für die künftigen Klimaschutzaktivitäten auf dem Weg zu einem integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Langenhagen. Für eine bessere Rückkopplung auf künftige Entscheidungen wird die Verwaltung den Klimaschutzbericht künftig jährlich vorlegen und mit einem Vorschlag zur Fortschreibung des Maßnahmenprogramms kombinieren.

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert die Landesregierung und die Bundesregierung auf, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Klimaschutzziele auch auf kommunaler Ebene herzustellen.

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer, die Bundesrepublik Deutschland und die internationale Gemeinschaft dazu auf, dem Langenhagener Vorbild zu folgen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Langenhagens Partnerstädten einen Austausch über die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu organisieren.

 

Antrag abgelehnt: Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab 2020 von 440% auf 460% erhöht.

Antrag angenommen: Der Prozentsatz der Vergnügungssteuer wird von derzeit 18% auf 20% erhöht.