Antrag abgelehnt: Es wird eine Wettbürosteuer von 2% auf Wetteinsätze durch eine eigene Satzung erlassen.

 


 

Begründung:

 

Durch eine Wettbürosteuer können jährlich Einnahmen für die Stadt zwischen 40.000 und 50.000 € zusätzlich generiert werden.

Die Landeshauptstadt Hannover hat jetzt eine derartige Steuer für Wettbüros beschlossen und erwartet zusätzliche Einnahmen von ca. 400.000 €. Diesem Beispiel sollte Langenhagen folgen. Als Vorlage zur Erstellung einer Satzung kann die Satzung der Stadt Hannover herangezogen werden, die in ihrer Erstellung die derzeitige Rechtslage berücksichtigt. https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebdd.nsf/DE3671E1A91C0A88C12584C10021D690/$FILE/2830-2019-N1_Anlage1.pdf