Die Stadt Langenhagen legt per Satzung fest, dass ab sofort nur wiederverwertbare Behältnisse auf Stadtfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden dürfen.

Begründung:

Dies ist ein Beitrag zum Ressourcen- und damit auch zum Klimaschutz.

In § 2 Abs. 3 der bundesweit gültigen Verpackungsverordnung erhält die öffentliche Hand die Befugnis, Auflagen mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung zuzulassen.

So empfiehlt beispielsweise die Berliner Senatsverwaltung ihren Bezirks­ämtern folgende Anforderung in die Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid aufzunehmen: „Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbares Geschirr, Besteck, und Mehrwegtrinkgefäße verwendet werden. Einweggeschirr, -besteck und -getränkebehältnisse dürfen nicht eingesetzt werden. Getränke dürfen weder aus Einwegflaschen und -behältnissen noch aus Dosen ausgeschenkt werden. Zapfanlagen sind nur mit Mehrweggetränkebehältnissen (z. B. Fässern) zu betreiben. Die Abgabe von Portionsverpackungen für z. B. Kaffeesahne, Ketchup, Senf ist nicht zulässig.“

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002516