Die Stadt Langenhagen legt per Satzung fest, dass ab sofort nur wiederverwertbare Behältnisse auf Stadtfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden dürfen.
Begründung:
Dies ist ein Beitrag zum Ressourcen- und damit auch zum Klimaschutz.
In § 2 Abs. 3 der bundesweit gültigen Verpackungsverordnung erhält die öffentliche Hand die Befugnis, Auflagen mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung zuzulassen.
So empfiehlt beispielsweise die Berliner Senatsverwaltung ihren Bezirksämtern folgende Anforderung in die Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid aufzunehmen: „Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbares Geschirr, Besteck, und Mehrwegtrinkgefäße verwendet werden. Einweggeschirr, -besteck und -getränkebehältnisse dürfen nicht eingesetzt werden. Getränke dürfen weder aus Einwegflaschen und -behältnissen noch aus Dosen ausgeschenkt werden. Zapfanlagen sind nur mit Mehrweggetränkebehältnissen (z. B. Fässern) zu betreiben. Die Abgabe von Portionsverpackungen für z. B. Kaffeesahne, Ketchup, Senf ist nicht zulässig.“
https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002516