Günstige Mieten sind in Langenhagen Mangelware – wie überall.

Derzeit werden zur Erhebung eines Mietspiegels nur Wohnungen berücksichtigt, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Dadurch werden systematisch Mieterhöhungen für die Folgejahre festgeschrieben. Da auf diese Weise keine Durchschnittsmiete ermittelt wird, ist der Begriff des Mietspiegels irreführend. In Gebieten mit schnell steigenden Neuvertragsmieten steigen entsprechend auch die Mietspiegelpreise. Würde der Betrachtungszeitraum auf acht oder gar zehn Jahre verlängert, würden mehr Bestandsverträge in die Berechnung einfließen, der Durchschnitt deshalb sinken. Passender wäre es daher von einem Miet-erhöhungs-spiegel zu sprechen.

Seit der Einführung des Gesetzes gibt es diverse Forderungen - beispielsweise vom Mieterbund -  dieses anzupassen, um die Mieten realitätsnäher darzustellen. 2012 gab es Kritik von der SPD im Bundestag, 2016 folgte eine Bundesratsinitiative durch das Land Berlin zur Nachbesserung des bestehenden Gesetzes, passiert ist nix. Nun wurde eine Mietrechtänderung beschlossen, aber in Sachen Mietspiegel wurde nichts geändert.

Ich kann diesem Miet(erhöhungs)spiegel daher nicht zustimmen, ich werde mich der Stimme enthalten.