wir haben uns im Rat Langenhagen mehrheitlich im Juni 2018 - wie auch unsere Nachbargemeinde Isernhagen - zum gesundheitlichen Schutz der Anlieger*innen für ein Nachtflugverbot des Flughafens Hannover-Langenhagen ausgesprochen. Die Landesregierung lässt leider nicht erkennen, dass sie diesem dringenden Appell der betroffenen Kommunen folgen will. Die Bürger*inneninitiativen aus Burgdorf, Garbsen, Isernhagen und Langenhagen wollen daher als BON-HA gemeinsam nun den rechtlichen Weg beschreiten, um die Gesundheit der Menschen in dieser Region vor nächtlichem Fluglärm zu schützen. Mein Antrag, der letzte Woche erfreulicherweise auch im Wirtschafts-, Finanz- und Personalausschuss eine Mehrheit gefunden hat, sieht vor, dass sich die Stadt Langenhagen an der Klage mit max. 15.000 € beteiligt. Ihnen liegt die Drucksache in ihrer veränderten Fassung als Tischvorlage vor, so wie der WFP sie beschlossen hat.

Die Bon-HA selbst hat inzwischen schon rd. 25 000 € an Spenden eingeworben; der Klageweg wird mindestens 50.000 € kosten. Die betroffenen Kommunen können somit dazu beitragen, dass der Klageweg beschritten werden kann.

Auf einer sehr informativen Veranstaltung der BON-HA am 30.10. konnten wir folgende Informationen erhalten: Die Bon-HA wird bei der Klage rechtlich von einer Fachanwältin aus Frankfurt und einer Anwaltskanzlei aus Hannover vertreten, außerdem erhält die Bürgerinitiative Unterstützung von Fluglärmexperten aus dem Rhein-Main-Gebiet und Prof. Dr. Münzel von der Uni Mainz. Nach deren Einschätzung versprechen die Störungen des notwendigen 8 Stunden Schlafs und die Überschreitung der Aufwachschwelle von 34 Dezibel durch die Nachtflüge eine gute Aussicht auf den Erfolg der Klage.

Vom Lärm des Flughafens Hannover sind rd. 30.000 Einwohner*innen direkt betroffen (rund um die Uhr). In den Wohngebieten von Langenhagen wird in den Spitzen ein Lärmpegel von 80 dB (dezibel) erreicht; ich erinnere: die Aufwachschwelle liegt lt. Untersuchungen der Universität Mainz bei 34 dB. Zum Verständnis: dB-Angaben sind logarithmisch. D.h., der Lärm von bspw. 40 dB ist 10x so hoch wie der von 30 dB. Und bei Lärm von oben helfen auch Lärmschutzfenster nur sehr bedingt.

Lärm macht krank! Nach einer Studie des Umweltbundesamtes „Fluglärm macht krank“ am Flughafen Köln/Bonn zeigt sich ein erhöhtes Risiko für Kreislauferkrankungen durch Nachtfluglärm. Rund ein Drittel der Bevölkerung klagt über Fluglärm - das zeigen repräsentative Umfragen des Umweltbundesamtes. Hochgradig belästigt fühlen sich fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger. Die Klagen der Bevölkerung sind begründet, wie auch die neue UBA-Studie „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm“ von Prof. Greiser zeigt. Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht.

Und unsere Kinder? Dazu gibt es die NORAH-Kinderstudie. Hier wurde beispielsweise festgestellt, dass in stark von Fluglärm belasteten Gebieten Grundschulkinder langsamer lesen lernen als Kinder in ruhigen Lagen. Außerdem gaben befragte Eltern in vergleichsweise stark fluglärmbelasteten Gebieten häufiger an, dass ihr Kind ärztlich verordnete Medikamente einnimmt, oder dass bei ihrem Kind einmal eine Sprech- oder Sprachstörung diagnostiziert worden war.

Ich finde nicht, dass uns das egal sein kann. Die Stadt Langenhagen hat eine Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger*innen, nicht nur für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt. Geld geht nicht vor Gesundheit!

Sind Nachtflüge beim Flughafen Hannover-Langenhagen unvermeidbar? Die Fakten sprechen dagegen. Der Flughafen ist derzeit insgesamt nur zu rund 50% ausgelastet, hat aber allein 18% der Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr.

Andere Flughäfen Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart zeigen, dass ein Verzicht auf Nachflüge a) möglich ist und es sie b) nicht in den Ruin treibt. Langenhagen und Leipzig sind die einzigen deutschen Flughäfen, wo bisher (noch) kein Nachtflugverbot gilt.

Die Landezusatzgebühr in Hannover zwischen 22 und 6 Uhr beträgt rd. 81 Euro pro Maschine (bei 200 Passagieren ein Zuschlag von 40 Cent). Im Vergleich: in HH musste eine Maschine, die nach 22 Uhr landete, über 100.000 € Bußgeld zahlen. Am Airport Hannover-Langenhagen wird offensichtlich mit Dumping-Preisen regelrecht um Nachtflugkunden geworben.

Wer sich die erstmalige Genehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen ansieht, kann feststellen, dass dort kein spezieller Hinweis auf Nachtflugmöglichkeiten enthalten ist. Die Genehmigung wird aber in modifizierter Form alle 10 Jahre verlängert, deshalb ist jetzt die Zeit des Handelns.

Eine Anmerkung zum Abschluss: Wir haben auf dem ehemaligen NORTA-Gelände baurechtlich eine Wohnbebauung abgelehnt mit der wesentlichen Begründung, dass dies dort wegen des Fluglärms potentiellen Mieter*innen nicht zumutbar ist. Warum gilt diese berechtigte Rücksichtnahme nicht für andere Gebiete in unserer Stadt, wo Menschen in ähnlicher Weise in ihren Wohnungen Tag und Nacht dem gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt sind?

Mein Appell: Die Stadt Langenhagen soll sich an der Klage beteiligen, denn die Gesundheit ihrer Bevölkerung muss ihr ein dringliches Anliegen sein. Organisatorisch sollte das der Flughafen ohne größere Probleme durch eine Verlagerung der bisherigen Nachtflüge in den nicht ausgelasteten Tagesbetrieb erreichen. Langenhagen kann somit auch eine Vorbildfunktion gegenüber den anderen vom Fluglärm betroffenen Kommunen sein.