Das Ereignis des heutigen Tages ist für mich – wie wohl für viele andere sozial engagierte Menschen auch –  der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelleistungen von Hartz IV und zur Unvereinbarkeit mit Artikel 1 des Grundgesetzes. Endlich hat das höchste Gericht bestätigt, was eigentlich offensichtlich war: Die Regelleistungen für Kinder und Erwachsene bei Hartz IV sind verfassungswidrig, weil sie nicht Existenz sichernd sind. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden.

 

Mich freut das insbesondere für die vielen x-tausend Kinder, die jetzt darauf hoffen können, dass sich schnell etwas für sie verbessert, denn in Ausnahmefällen müssen Zusatzleistungen gewährt werden. Bei den Berechnungen der Leistungen für die Kinder wurde ein völliger Ermittlungsausfall des kindgerechten Bedarfs festgestellt. Ohne diese Deckung aber drohe ein Ausschluss von Lebenschancen, was von den Regierungsparteien billigend in Kauf genommen wurde. Gerade dieser Ausschluss aus unserem System trägt ja dazu bei, dass es Familien gibt, die es generationsübergreifend nicht schaffen, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, weil ihnen und ihren Kindern die Bildungschancen fehlen und gefehlt haben. 
Ausdrücklich wurde die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben einschließt, als ein Grundrecht bezeichnet. Sanktionen bzw. Leistungskürzungen schließen sich daher aus. Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber nun aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht, denn der Gesetzgeber – damals SPD und Grüne - hat die Regelleistungen politisch festgelegt und anschließend rechnerisch abgeleitet, das war blanke menschenverachtende Manipulation.

Ich befürchte allerdings, dass jetzt eine weitere menschenverachtende Debatte beginnt, mit dem Ansatz, dass diese Bedürfnisse ja nicht mit Geld, sondern auch beispielsweise mit Gutscheinen befriedigt werden können – weil „die bösen Eltern ja immer alles versaufen“, was ihnen an Geld zur Verfügung steht. So werden Menschen entmündigt und abklassifiziert. So habe ich beispielsweise auf N24 gehört, dass darüber nachgedacht wird, die KiTa-Kosten auf die Bedarfe anzurechnen oder die Schulspeisung. Das muss dann nicht die Bundesregierung ausbaden, sondern die Kommunen, die eh immer geschröpft werden.